Fragen:
1. Was ist eine VV?
2. Wer darf eine VV ausrufen/durchführen?
3. Wer oder was ist ein Souverän?
4. Was ist mit den Gesetzen? Welche Gesetze sind gültig?
Zur Frage 1: Was ist eine VV?
Eine VV oder ausgeschrieben, eine Verfassunggebende Versammlung ist die Zusammenkunft von Menschen in einem bestimmten Gebiet zum einzigen Zweck, Regeln zu erstellen wie die Menschen zukünftig in diesem definierten Gebiet zusammen leben und miteinander zurecht kommen wollen.
Des weiteren dient die VV dazu, eine Verfassung zu erarbeiten, die vom Volk genehmigt werden muss. Doch immer hat das Volk die Entscheidungsbefugnis.
Hat das Volk sich Entschieden und die von der VV vorgeschlagenen Gesetze genehmigt, löst sich die VV auf und übergibt die Regierungsgeschäfte an eine vom Volk gewählte Regierung.
Die VV kann also nur eine vorübergehende Initiative vom Volk für das Volk sein.
Was sagt den Wikipedia dazu?
Verfassunggebende Versammlung ist ein staatsrechtlicher und politikwissenschaftlicher Begriff. Eine Verfassunggebende Versammlung ist eine außerordentliche politische Institution, manchmal auch Verfassungskonvent genannt, welche temporär eingerichtet worden ist und eingerichtet werden kann, um einem Staat eine erste oder wieder eine neue Verfassung zu geben. Sie ist – als Ausdruck des pouvoir constituant – im Besitz der verfassunggebenden Gewalt des Volkes.
Damit sagt auch Wikipedia, eine VV ist eine Institution welche temporär eingerichtet ist um einem Staat eine erste oder eine neue Verfassung zu geben.
Fast alle anderen sogenannten Verfassungen sind Verordnungen die von ein paar „sogenannten Eliten“ den Menschen in einem Gebiet aufgezwungen worden sind. Siehe dazu die Kaiserverfassung von 1871, die von vielen als gültige Verfassung angesehen wird, aber nur eine Verordnung des Kaisers war.
Ließ den ersten Satz in der Kaiserverfassung, da steht schon alles drin:
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen etc. verordnen hiermit im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes und des Reichstages, was folgt:….
Fazit: Eine VV ist eine vorübergehende Institution von einem Volk in einem definiertem Gebiet für das dort lebende Volk, um das Zusammenleben des Volkes unter einander mit Regelungen zu definieren.
Zu Frage 2: Wer darf eine VV ausrufen/durchführen?
Darf jeder Mensch wo immer er will eine VV ausrufen? Ein ganz klares „NEIN“. Ein Deutscher kann nur in Deutschland eine VV ausrufen. Ein Deutscher kann nicht in z.B. Russland, Türkei oder USA eine VV ausrufen. Dort können nur die Menschen, die schon seid Generationen dort leben, eine VV ausrufen und durchführen. In Deutschland gibt es noch etwas, was es in keinem anderen Land auf der Erde gibt. Die Deutschen Menschen besitzen in Deutschland das Land- und Bodenrecht für die deutschen Gebiete.
Somit sind in Deutschland nur diejenigen Menschen berechtigt eine VV auszurufen und durchzuführen, die Nachweislich die Nachfahren der deutschen Landbevölkerung(das Verfassungsvolk) sind, zurückzuführen bis ins Jahr 1914 oder älter. Dass geht zurück auf die ehemaligen 26 Bundesstaaten, die alle selbstständige Staaten waren und die sich zusammengeschlossen haben in dem damaligen Kaiserreich. Die Rechte an Land- und Boden sowie an den Menschen lagen aber nicht im Kaiserreich, sondern immer in den ehemaligen 26 Bundesstaaten.
Die Menschen in der damaligen Zeit sind alle Staatsangehörige aus einen der 26 Bundesstaaten gewesen. Eine Staatsangehörigkeit zum Kaiserreich hat es für einen Deutschen Menschen damals nie gegeben.
Fazit: Eine VV darf auf den deutschen Gebieten nur von den Nachfahren aus den ehemaligen 26 Bundesstaaten ausgerufen und durchgeführt werden.
Frage 3: Wer oder was ist ein Souverän?
Die Souveränität wird je nach Staatsform anders definiert.
So z.B. geht man in einer Monarchie von der Souveränität eines Königs aus.
In einer Republik geht man von einer Volkssouveränität aus. Zwar ist im Grundsatz das Volk Träger der Souveränität (→ Volkssouveränität), doch hat es je nach Verfassung die Staatsgewalt mehr oder weniger an Staatsoberhaupt und Parlament delegiert (→ Verfassungsstaat). In der Rechtslehre von Carl Schmitt wird der Souverän vom Ausnahmezustand her begriffen: „Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet.“ Man sieht also, der Begriff „Souverän“ wird unterschiedlich ausgelegt. Die VV bezeichnet den Begriff „Souverän“ als meiner Meinung nach einzig richtigen Begriff: Das Verfassungsvolk ist der einzige Souverän. Kein Kaiser, kein König, keine Regierung der BRD und keine andere wie auch immer definierte Regierungsform hat die Souveränität, die das Verfassungsvolk hat. Denn ohne einem Volk gibt es keine Souveränität einer Regierung.
Fazit: Damit liegt die Souveränität in einem definierten Gebiet immer bei dem dort lebenden Volk.
Frage 4: Was ist mit den Gesetzen? Welche Gesetze sind gültig?
„Durch die Ausrufung der Verfassunggebenden Versammlung sind alle bestehenden und vorherigen Rechtssysteme sowie Staatsgebilde erloschen. Über der „konstituierenden Gewalt“ (pouvoir constituant) des Volkes steht kein anderes Recht. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich diesem höheren Recht selbst unterstellt, wie sie in den Artikeln 25 und 146 Grundgesetz sowie der UN-Charta (UN-Zivilpakt / UN-Sozialpakt) zum Selbstbestimmungsrecht der Völker – Artikel 1 – (1-3) und durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts BVerfG 2 BvG 1/51 vom 23. Oktober 1951, II. Senat, Leitsatz 21 und 21 a und c, Leitsatz 27 und 29, ius cogens, unabänderlich und verbindlich erklärt.“
Die tatsächliche Existenz und somit die Rechtswirksamkeit dieser Verfassunggebenden Versammlung für Deutschland, ist durch den Schriftverkehr mit dem Bundesverfassungsgericht ab 03. Juli 2018 offiziell bestätigt.
Urteil des Oberverwaltungsgericht Münster, Urteil vom 14.02.1989 (18 A 858/87), NVwZ 1989, 790 (ZaöRV 51 [1991], 191) (s.310[89/1])
„Ein neuer Staat erwirbt seine Völkerrechtspersönlichkeit unabhängig von seiner Anerkennung oder Nichtanerkennung durch die bloße Tatsache seines Entstehens. Die in der Anerkennung liegende Feststellung, daß der Staat entstanden sei, ist nur deklaratorischer Natur“.
Jetzt ist nur noch das Verfassungsvolk zu finden. Aber das ist aufgrund der juristischen Ereignisse seit 1918 gar nicht so einfach. Denn ein Personalausweis oder ein Reisepass der BRiD weist spätestens seit dem 3. Reich niemand mehr als Deutschen aus. Es besteht lediglich die Vermutung, dass der Inhaber eines Personalausweises Deutscher sein könnte. Es ist also kein Nachweis sondern lediglich eine Vermutung. Darum kann das Verfassungsvolk in Deutschland auch nicht genau definiert werden. Dass geht nur mit den Nachweisen der Ahnenreihe bis vor 1914. Denn bis 1918 hat es noch die alten 26 Bundesstaaten gegeben. Die VV muss mit ihren Nachweisen eines bestehenden Verfassungsvolkes bis dahin zurück um feststellen zu können, wer zum Verfassungsvolk gehört.
Aufschlüsselung des vorherigen Rechtssatzes:
„Die Bundesrepublik Deutschland untersteht nach den eigenen Rechtsgrundsätzen dem höheren Rang dieser völkerrechtlichen Verfassunggebenden Versammlung, deren Rechtsstand sie durch ihre Rechtsvorschriften und Gesetze verbindlich dokumentiert und als das über ihr stehende Recht anerkennt.“
Fazit: Die BRiD untersteht juristisch gesehen der VV. Da die BRiD diese aber bekämpft, können nur die Alliierten Siegermächte die BRiD auf friedlicher Art und Weise vom deutschen Gebiet entfernen und so den deutschen Völkern ihre angestammten Rechte zurück geben. Andernfalls geht es nur noch mit Gewalt. Gewalt aber will die VV vermeiden.