Wir sind der Souverän

Urteil des Bundesverfassungsgerichts BVerfG 2 BvG 1/51 vom 23. Oktober 1951, II. Senat,
Leitsatz 21 : Eine verfassunggebende Versammlung ist ein weltweit anerkannter, völkerrechtlicher Akt und hat einen höheren rechtlichen Rang als die auf Grund der erlassenen Verfassung gewählte Volksvertretung (siehe Art. 25 GG). Sie ist im Besitz des pouvoir constituant. Mit dieser besonderen Stellung ist unverträglich, daß ihr von außen Beschränkungen auferlegt werden. Ihre Unabhängigkeit bei der Erfüllung dieses Auftrages besteht nicht nur hinsichtlich der Entscheidung über den Inhalt der künftigen Verfassung, sondern auch hinsichtlich des Verfahrens, in dem die Verfassung erarbeitet wird.
Leitsatz 27 Das Bundesverfassungsgericht erkennt die Existenz überpositiven, auch den Verfassungsgesetzgeber bindenden Rechtes an und ist zuständig, das gesetzte Recht daran zu messen.
Leitsatz 29 Dem demokratischen Prinzip ist nicht nur wesentlich, daß eine Volksvertretung vorhanden ist, sondern auch, daß den Wahlberechtigten das Wahlrecht nicht auf einem in der Verfassung nicht vorgesehenen Weg entzogen wird.

Im Grundgesetz im § 146 steht drin:
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Wir müssen uns nur endlich dazu entschließen,
dies umzusetzen und unser geerbtes Recht in Anspruch zu nehmen.

Prof. Dr. Rainer Mausfeld
zur Verfassunggebenden Versammlung

Das ist der Staat Deutschland/Germany in den Grenzen vom 31. Dezember 1937, der während der Potsdamer Konferenz vom 17. Juli bis zum 2. August 1945 im Schloss Cecilienhof bei Potsdam von 54 Staaten der Erde anerkannt, 1990 von den Alliierten freigegeben wurde und von dem Deutschen Volk wieder aktiviert werden sollte.

Dieser juristische Akt wurde nach der Freigabe der Gebiete im Jahre 1990 versäumt. An dessen Stelle wird die Bundesrepublik und die Deutsche Demokratische Republik, als ein „Vereinigtes Wirtschaftsgebiet“ Bundesrepublik Deutschland (Art. 133 GG) bis heute weitergeführt.
Das am 2. August 1945 entstandene Völkerrechtssubjekt Deutschland keine politische Vertretung.

Autor: Herry

Alles in dieser Welt ist juristisch. Ich versuche mit dieser HP Unterschiede aufzuzeichnen, zwischen den Menschen was wir doch alle sein wollen und der Person die in dieser juristischen Welt noch benötigt wird.